Allgemeine Geschäftsbedingungen
Letzte Aktualisierung: Oktober 2025
Einleitung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Nutzung der Website und Dienstleistungen von Velocity Swiss. Durch die Nutzung unserer Website oder Buchung unserer Dienstleistungen erklären Sie sich mit diesen Bedingungen einverstanden.
1. Definitionen
- "Vermieter" bezeichnet Velocity Swiss, Industriering 3, 3250 Lyss, Schweiz
- "Mieter" bezeichnet die Person oder Firma, die einen Mietvertrag mit dem Vermieter eingeht
- "Fahrzeug" umfasst alle von Velocity Swiss zur Vermietung angebotenen Automobile
- "Dienstleistungen" beinhaltet Fahrzeugvermietung sowie zusätzliche Services wie Fahrertraining und Chauffeur-Dienste
- "Mietvertrag" ist die schriftliche Vereinbarung zwischen Vermieter und Mieter
2. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen dem Vermieter und Mietern. Abweichende Bedingungen des Mieters werden nicht anerkannt, es sei denn, der Vermieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
Die AGB gelten für folgende Dienstleistungen:
- Performance Driving Experience
- Eco-Mobility Solutions
- Vintage & Classic Rentals
- Zusatzdienstleistungen wie Fahrertraining und Chauffeur-Services
3. Vertragsschluss und Buchung
3.1 Buchungsanfrage
Buchungsanfragen über Website, Telefon oder E-Mail stellen noch keinen verbindlichen Vertragsschluss dar. Der Vermieter prüft die Verfügbarkeit und sendet ein Angebot.
3.2 Vertragsbestätigung
Der Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung des Vermieters zustande. Diese erfolgt per E-Mail oder schriftlichem Mietvertrag. Die Bestätigung enthält alle relevanten Vertragsdaten: Fahrzeug, Mietdauer, Preis und Konditionen.
3.3 Anzahlung
Bei Vertragsschluss ist eine Anzahlung von 30% der Gesamtmiete fällig. Der Restbetrag wird spätestens bei Fahrzeugübergabe bezahlt. Bei kurzfristigen Buchungen unter 7 Tagen kann Vorauszahlung des Gesamtbetrags verlangt werden.
4. Voraussetzungen für die Anmietung
4.1 Mindestalter und Führerschein
- Performance-Fahrzeuge: Mindestalter 25 Jahre, Führerschein seit mindestens 3 Jahren
- Elektrofahrzeuge: Mindestalter 21 Jahre, Führerschein seit mindestens 2 Jahren
- Klassische Fahrzeuge: Mindestalter 23 Jahre, Führerschein seit mindestens 2 Jahren
4.2 Führerscheinprüfung
Der Mieter muss bei Fahrzeugübergabe einen gültigen Führerschein vorlegen. Der Vermieter behält sich vor, eine Kopie anzufertigen. Bei ausländischen Führerscheinen kann ein internationaler Führerschein verlangt werden.
4.3 Kaution
Bei Übergabe wird eine Kaution in Höhe des Versicherungsselbstbehalts auf der Kreditkarte blockiert:
- Performance-Fahrzeuge: CHF 5'000
- Elektrofahrzeuge: CHF 2'000
- Klassische Fahrzeuge: CHF 3'000
5. Pflichten des Mieters
5.1 Ordnungsgemässe Nutzung
Der Mieter verpflichtet sich:
- Das Fahrzeug gemäss Bestimmung und Strassenverkehrsgesetz zu nutzen
- Alle Verkehrsregeln einzuhalten
- Das Fahrzeug nicht für gewerbliche Zwecke zu nutzen, es sei denn vereinbart
- Keine unerlaubten Veränderungen am Fahrzeug vorzunehmen
- Das Fahrzeug nicht unter Alkohol- oder Drogeneinfluss zu führen
5.2 Wartung während der Mietdauer
Der Mieter ist verpflichtet, Ölstand, Reifendruck und Kühlflüssigkeit zu kontrollieren. Bei Warnleuchten oder technischen Problemen ist der Vermieter unverzüglich zu informieren.
5.3 Weitere Fahrer
Weitere Fahrer müssen vor Mietbeginn angemeldet und im Vertrag eingetragen werden. Sie müssen dieselben Voraussetzungen wie der Hauptmieter erfüllen. Nicht angemeldete Fahrer führen zum Ausschluss des Versicherungsschutzes.
6. Versicherung und Haftung
6.1 Versicherungsschutz
Alle Fahrzeuge sind vollversichert mit Haftpflicht und Vollkasko. Der Selbstbehalt entspricht der blockierten Kaution. Versicherungsschutz entfällt bei:
- Grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz
- Alkohol- oder Drogeneinfluss
- Nicht autorisierten Fahrern
- Verstössen gegen diese AGB
- Fahrten ausserhalb der vereinbarten Nutzung
6.2 Rennstreckeneinsätze
Für Performance-Fahrzeuge auf Rennstrecken gilt ein spezieller Versicherungsschutz. Voraussetzung ist die Teilnahme am Sicherheitsbriefing und Einhaltung der Streckenregeln. Selbstbehalt kann bei Rennstreckenschäden erhöht sein.
6.3 Meldepflicht bei Schäden
Schäden und Unfälle müssen unverzüglich gemeldet werden. Bei Polizeieinsatz ist eine Kopie des Unfallprotokolls nachzureichen. Verspätete Meldung kann zu Mehrkosten führen.
7. Preise und Zahlung
7.1 Mietpreise
Die Mietpreise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer und beinhalten:
- Fahrzeugnutzung für vereinbarten Zeitraum
- Vollkaskoversicherung mit Selbstbehalt
- Technischen Support während der Mietdauer
- Fahrzeugeinweisung
7.2 Zusatzleistungen
Folgende Leistungen werden separat berechnet:
- Fahrinstruktor: CHF 400 pro Tag
- Chauffeur-Service: CHF 300 pro Tag
- Fahrzeuglieferung: Nach Vereinbarung
- Zusätzliche Fahrer: CHF 50 pro Person
- Jungfahrerzuschlag (21-24 Jahre): CHF 100 pro Tag
7.3 Zahlungsbedingungen
Zahlungen erfolgen per Banküberweisung oder Kreditkarte. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen von 5% p.a. berechnet. Der Vermieter behält sich vor, bei Zahlungsverzug das Fahrzeug zurückzufordern.
8. Stornierung und Rücktritt
8.1 Stornierung durch den Mieter
- Bis 14 Tage vor Mietbeginn: Volle Erstattung abzüglich CHF 100 Bearbeitungsgebühr
- 7-13 Tage vor Mietbeginn: 50% der Mietkosten
- Weniger als 7 Tage: 100% der Mietkosten
8.2 Rücktritt durch den Vermieter
Der Vermieter kann den Vertrag stornieren bei:
- Zahlungsverzug des Mieters
- Falschen Angaben des Mieters
- Technischen Problemen am Fahrzeug
- Höherer Gewalt
Bei Rücktritt durch den Vermieter werden bereits geleistete Zahlungen vollständig erstattet.
8.3 Wetterbedingte Absagen
Bei wetterbedingten Absagen von Rennstreckenevents können Buchungen kostenlos umgebucht werden. Dies gilt bei nachweislichen Wetterwarnungen oder Streckensperrungen.
9. Haftungsbeschränkungen
Der Vermieter haftet für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung ist auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Dies gilt nicht bei:
- Vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung
- Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
- Übernahme einer Garantie oder Beschaffenheitsvereinbarung
- Zwingender Haftung nach Produkthaftungsgesetz
Der Vermieter haftet nicht für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden aus der Fahrzeugnutzung.
10. Streitbeilegung und Gerichtsstand
10.1 Anwendbares Recht
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
10.2 Gerichtsstand
Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Biel/Bienne, Schweiz. Der Vermieter ist berechtigt, den Mieter auch an seinem Wohnsitz zu verklagen.
10.3 Mediation
Bei Streitigkeiten verpflichten sich beide Parteien, zunächst eine aussergerichtliche Einigung anzustreben. Bei Scheitern der Verhandlungen wird Mediation empfohlen.
11. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Kontakt
Bei Fragen zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen kontaktieren Sie uns:
Velocity Swiss
Industriering 3
3250 Lyss, Schweiz
Telefon: +41 32 619 84 57
E-Mail: [email protected]